Wie kam es zur Verschriftlichung der öffentlichen Rede im klassischen Athen?
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Hersteller: | Grin Verlag (Holz, Leonhard) |
Stand: | 2015-08-04 03:50:33 |
Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, FernUniversität Hagen (Historisches Institut), Veranstaltung: Modul G2: Geschichte der Schriftkultur, Sprache: Deutsch, Abstract: Rhetorik als die Kunst der Beredsamkeit bzw. als Lehre von der gelungenen Rede, die andere von einer Aussage überzeugt oder zu Handlungen bewegt, entwickelte sich im griechischen Raum ab dem fünften Jahrhundert innerhalb einer neuen, demokratischen Öffentlichkeit. So sollen die Erfinder der Rhetorik, Corax und sein Schüler Tisias, nach dem Sturz des Tyrannen von Syrakus im Jahr 467 den öffentlichen Sprechern die Kunst der überzeugenden Rede gegen Entgelt gelehrt haben. Besser belegt ist der tiefe Eindruck, den der Sizilianer und Sophist Gorgias von Leontinoi 427 mit seinen ausgefeilten Reden auf die Athener machte. Sein rhetorischer Stil und seine Argumentation über Wahrscheinlichkeiten lieferten ein zentrales intellektuelles Diskussionsthema der damaligen Zeit, popularisierten die Rhetorik und inspirierten andere Sophisten zu einer weiteren Verfeinerung rhetorischer Mittel. Die archaische Rede wie auch die klassische Rhetorik waren Bestandteil einer oralen Kultur, in welcher die Weitergabe von (auch rhetorischem) Wissen und die Komposition von Reden ohne Aufschreiben erfolgte. Das änderte sich auch nach der Übernahme und Anpassung der Alphabetschrift von den Phöniziern im achten Jahrhundert vor Christus vorerst nicht, der Schriftgebrauch etablierte sich an anderer Stelle. So wurden beispielsweise wichtige Gesetze, Verfluchungen oder Ämterinhaber in Stein festgehalten, auf nicht dauerhaftem Material vermutlich Handelsaufträge oder -verträge geschrieben. Aufgrund der Quellenlage ist es schwierig, die Motivation für oder gegen die Verschriftlichung bestimmter Teile der öffentlichen Kommunikation nachzuzeichnen. Bezüglich der öffentlichen Rede scheint es zunächst aber keinen Anlass für eine Verschriftlichung gegeben zu haben. In dieser Arbeit wird beleuchtet, unter welchen Umständen in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts die öffentliche Rede dann doch verschriftlicht wurde. Dazu wird eine überlieferte Gerichtsrede von Antiphon, dem ersten belegten Redenschreiber vorgestellt und danach auf die historischen Rahmenbedingungen eingegangen, insbesondere die damalige Rechtsprechung, die politische Situation Athens und die intellektuelle Bewegung der Sophistik. Dabei soll herausgearbeitet werden, dass die Rede ein typisch sophistisches Werk ist und daher angenommen werden kann, dass die Verwendung von Schrift zur Ausarbeitung und Weitergabe von Reden aus der sophistischen Praxis übernommen wurde.
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