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Asylrecht (Deutschland)




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Hersteller:Books On Demand; Books Llc, Reference Series (Herausgegeben von Quelle: Wikipedia)
Stand:2015-08-04 03:50:33

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Produktbeschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 23. Kapitel: Asylrecht, Härtefallkommission, Asylbewerberleistungsgesetz, Asylkompromiss, Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, Pro Asyl, Residenzpflicht, Drittstaatenregelung, Behandlungszentrum für Folteropfer, Asylverfahrensgesetz, Wanderkirchenasyl, Konventionsflüchtlinge, Einschleusung, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Sicherer Herkunftsstaat, Sicherer Drittstaat, Freiwillige Ausreise. Auszug: Als Härtefallkommission werden die bei den Innenministerien und Innensenatoren der deutschen Bundesländer eingerichteten Gremien bezeichnet, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern, denen nach geltendem Recht kein Aufenthaltsrecht zusteht, gleichwohl zu einem Bleiberecht zu verhelfen, weil die Vollziehung der Ausreisepflicht menschlich oder moralisch unerträglich wäre. Die Härtefallkommission ist zwar organisatorisch bei einer obersten Landesbehörde angesiedelt, unterliegt jedoch nicht deren Weisungen. Die Härtefallkommission in der heutigen Form ist durch das Aufenthaltsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2005 eingeführt worden. Härtefallkommissionen gab es in einigen Bundesländern auch schon zuvor (z. B. in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein). Ihre Errichtung beruhte auf der Erkenntnis, dass es unmöglich ist, ausländerrechtlich relevante Sachverhalte abstrakt-generell so perfekt zu regeln, dass die in Anwendung dieser Regeln eintretenden Rechtsfolgen auch in jedem Einzelfall befriedigen. Das praktische Bedürfnis, einen Modus zur Einzelfallkorrektur zu finden, um unerträgliche Härten abzumildern, hat zur Schaffung der Härtefallkommission beigetragen. Sie ist auch als Reaktion auf das früher häufig gewährte Kirchenasyl zu sehen. Die Existenz von Härtefallkommissionen ist rechtlich nicht unproblematisch, denn die vollziehende Gewalt (also insbesondere die Ausländerbehörde) ist an Recht und Gesetz gebunden ( Abs. 3 GG). Jede behördliche Entscheidung bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Dieser den Rechtsstaat prägende Grundsatz wird durch die Härtefallkommission in gewisser Weise unterlaufen, weil sie jenseits des geschriebenen Rechts zu einem Aufenthaltsrecht verhelfen kann. Wohl auch deswegen war ihre Einrichtung im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde sie zunächst nur in einem kleinen Absatz ohne nähere Begründung erwähnt. Um einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu erreichen


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