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Transportrecht




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Hersteller:Books On Demand; Books Llc, Reference Series (Herausgegeben von Quelle: Wikipedia)
Stand:2015-08-04 03:50:33

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Produktbeschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 50. Kapitel: Konnossement, International Air Transport Association, Gefahrgutrecht, Lenk- und Ruhezeiten, Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschiffahrt, Luftfracht, Spedition, Fluggastrechte, Güterkraftverkehr, Kabotage, Haager Regeln, Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr, Montrealer Abkommen, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Beförderungsvertrag, Gefahrgutverordnung, Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt, Transportversicherung, Fahrpersonalverordnung, Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen, AETR-Abkommen, Frachtvertrag, Charter, Dispacheur, Fautfracht, Institute Cargo Clauses, Speditionsgeschäft, Frankatur, Abandon, International Convention for the Safety of Life at Sea, Reederei, Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, Havarie, Bereederung, Havariekommissar, Transports Internationaux Routiers, IMDG-Code, Gelegenheitsverkehr, CEMT-Genehmigung, Korrespondentreeder, Dangerous Goods Regulations, Demurrage, Fiata Warehouse Receipt, Sicherheitsberater-Richtlinie, Seewurf. Auszug: Das Konnossement (auch Seeladeschein, engl.: Bill of lading (B/L)) ist ein Schiffsfrachtbrief und Warenwertpapier. Französisches Konnossement (Blancoformular) Das Konnossement hat mehrere Funktionen, die es parallel zueinander ausüben kann. Zunächst ist das Konnossement eine Quittung. Mit dem Konnossement bestätigt der Verfrachter, dass er die Ladung zur Beförderung übernommen hat. Mit dem Übernahmekonnossement bestätigt der Verfrachter, dass er die Güter zur Verschiffung angenommen hat (Received for shipment B/L), aber noch nicht die tatsächlich erfolgte Verschiffung. Das Übernahmekonnossement ist üblich, wenn sich der Verfrachter und der Ablader einig sind, bereits vor der Verschiffung ein Konnossement auszustellen. Durch den Vermerk "shipped on board", der unterschrieben sein muss, wird aus dem Übernahmekonnossement ein Bordkonnossement. Mit dem Bordkonnossement bestätigt der Verfrachter, dass die Güter zur Verschiffung an Bord eines (benannten) Schiffes verladen worden sind (On-board B/L, Shipped B/L). Ein Bordkonnossement ist in der Regel bei Akkreditivgeschäften erforderlich. Das Konnossement ist ein Warenwertpapier, es repräsentiert die verschifften Güter. Es kann anstelle der Ware übergeben ("begeben"), also verkauft, gekauft oder verpfändet werden. Die Übergabe des Papiers ersetzt die Übergabe der Ware. Das Konnossement ist damit ein Traditionspapier. Ist das Konnossement "an Order" ausgestellt, wird es dadurch zum Orderpapier. Das Konnossement gehört damit zu den Papieren, die durch die positive Orderklausel zum Orderpapier werden (gekorene Orderpapiere). Das Konnossement weist in der Regel einen Empfangsberechtigten aus (außer Inhaberkonnossement). Es verbrieft das Versprechen des Verfrachters, die Ware an den legitimierten Inhaber der Urkunde auszuliefern. In der Linienfahrt ist das Konnossement, sofern keine gesonderte Buchungsnote ausgestellt wurde, gleichzeitig Beweisurkunde für den Inhalt des zwischen Verfrachter und Befrachter geschlossenen Stückgut


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