Das Nachbarrecht in Hessen
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Partner: | buecher.de |
Hersteller: | Boorberg (Keil, Peter) |
Stand: | 2015-08-04 03:50:33 |
Produktbeschreibung
Das Nachbarrecht regelt das Verhältnis der Grundstücksnachbarn zueinander. Es vermittelt auf der Grundlage des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses zwischen widerstreitenden Interessen. Das Praktikerwerk beschäftigt sich anschaulich mit den Konflikten, die im Nachbarschaftsverhältnis z.B. um Nachbar- und Grenzwände, Anbauten, Fenster- und Lichtrechte entstehen können. Darüber hinaus berücksichtigt das Buch u.a. auch Streitigkeiten um das Dulden von Wasserleitungen oder Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, um das Ableiten von Regenwasser, um Grenzabstände von Zäunen oder Pflanzungen und um den Überwuchs an der Grundstücksgrenze. Neben dem hessischen Nachbarrechtsgesetz sind die nachbarrechtlichen Vorschriften des BGB ebenso eingearbeitet wie die einschlägigen Regelungen der hessischen Bauordnung. Das Buch ist der ideale Berater bei Zweifelsfragen. Viele detaillierte Übersichten und Abbildungen innerhalb des Textes tragen zum Verständnis bei. Die Erläuterungen sind so allgemein verständlich und klar formuliert, dass sich auch der Nichtjurist unkompliziert informieren kann. Enthalten ist das seit 2001 gültige Gesetz zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Danach ist bei zahlreichen nachbarrechtlichen Streitigkeiten zunächst ein erfolgloser Schlichtungsversuch bei einem Schiedsamt (oder einer sonstigen sog. Gütestelle) erforderlich, ehe Klage erhoben werden kann. Der Autor zeigt bei jeder Vorschrift genau auf, ob ein derartiges Verfahren erforderlich ist oder nicht. Im Übrigen trägt die Neuauflage der Weiterentwicklung von Gesetzgebung und Rechtspraxis seit 2005 Rechnung. So sind z.B. Ende 2009 Vorschriften zur Duldung von Wärmedämmmaßnahmen und zur erweiterten Anwendung der Vorschriften für Grenzwände neu eingeführt worden. Geändert wurde zu diesem Zeitpunkt auch die Vorschrift über den Anspruch auf Beseitigung von Bäumen, Sträuchern, Rebstöcken und Hecken bzw. über den Anspruch auf deren Rückschnitt.
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